PM: Geflüchtet in Kommunen wohnen – alles kann, nichts muss einfach sein

Die Unterbringungspolitik der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte variiert. Für Geflüchtete im Asylverfahren bedeutet das, dass das Glück, in der eigenen Wohnung leben zu können, vom Zufall der kommunalen Verteilung abhängt. Fortschritte gibt es seit 2016 zu verzeichnen, die „Wohnbefähigungsprüfung“ oder auch „Sozialprognose“ gehört der Vergangenheit an. In einigen Kommunen entschied sie über den Umzug aus der Gemeinschaftsunterkunft in die Wohnung. Ein Landkreis sticht quantitativ wie qualitativ besonders negativ heraus.