Wer 984,06 Euro pro Monat für ein Zimmer zahlt, kann einiges an Komfort erwarten. In Leipzig galt das bisher offenbar nicht. Die Stadt verlangte von geflüchteten Menschen genau diesen Betrag für ein Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft zu zahlen – wo der Komfort eher niedrig ist. Mit Urteilen vom 1. April 2026 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen diese bis zum 30. Juni 2025 geltende Praxis nun gestoppt. Das Gericht erklärte die zugrundeliegende Gebührensatzung der Stadt Leipzig für unwirksam. Die Urteile sind inzwischen rechtskräftig. Allerdings hat die Stadt bereits eine neue Gebührensatzung erlassen. Der SFR fordert eine politische Lösung.

