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Im Landkreis Bautzen sollen ein Dreijähriger und eine Einjährige von Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Sie werden für angebliches Fehlverhalten der Eltern verantwortlich gemacht. Einen Antrag, die Entscheidung zu überprüfen, lehnt die Ausländerbehörde ab. Als menschenunwürdig und kindeswohlgefährdend beurteilt das der SFR und beruft sich auf Rechtssprechung des Bundessozialgerichts. Zwei Wochen hat die Behörde Zeit, ihren Fehler zu korrigieren, dann wird das Gericht bemüht.
Das Staatsministerium des Inneren offenbart, wie die Hausordnung für Erstaufnahmeeinrichtungen in einigen Lagern umgesetzt wird: willkürlich und ohne Respekt für die Privatsphäre. Dass Wohnungen und Zimmer wie Sanitäranlagen in einigen Objekten nicht abschließbar sind, ist ein Skandal. Hinzu kommt die immerwährende Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei in der Wohnung steht. Ohne richterlichen Beschluss.
#unteilbar kommt nach Sachsen. Am 24. August wird zur Großdemonstration aufgerufen. Auch wir werden da sein und viele andere, wie We’ll Come United, auch. Unterzeichnet den Aufruf jetzt!
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-Abschiebung nach Afghanistan mit zwei Abgeschobenen
-Zahlen und Kommentar zur Unterbringung in sächsischen Kommunen