Das sogenannte „Migrationspaket“ aus dem Jahr 2019 enthält einige unsinnige Regelungen. Einige davon sind möglicherweise gar verfassungswidrig. Zu dieser Auffassung kommen immer mehr Sozialgerichte, auch in Sachsen. Aktuell geltendes Recht sagt – wer in einer Sammelunterkunft lebt, befindet sich in einer „Schicksalsgemeinschaft“ und hat deswegen einen geringeren Leistungsanspruch. Zwei Entscheidungen aus Sachsen stellen gar eine Verfassungswidrigkeit der Regelung in Aussicht.
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