Dear Sir, with due of our respect, we are the refugees in Schneeberg expressing our feeling and suffering towards many issues as the following…
![](https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2020/04/Lager-Schneeberg-900x400.jpg)
Dear Sir, with due of our respect, we are the refugees in Schneeberg expressing our feeling and suffering towards many issues as the following…
Auch Frau V. darf raus! Sie lebte bisher in einer der Aufnahmeeinrichtungen in Dresden. Sie ist die zweite, schwangere Frau, deren Verfahren am Dresdner Verwaltungsgericht Erfolg hatte. In Sachsen zeichnet sich eine einheitliche Rechtsprechung ab. Das Dresdner Gericht gab sogar zu Bedenken, ob eine Seuchenprävention in Sammelunterkünften allgemein möglich sein kann. Die Schlussfolgerung daraus muss nun auf politischer Ebene erfolgen!
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Nach Leipzig nun Dresden – erneut beschließt ein Verwaltungsgericht, dass ein Mensch aus einer Aufnahmeeinrichtung verlegt werden muss. Den Antrag gestellt hatte eine hochschwangere Frau, der Geburtstermin ist im Mai datiert. Sie muss bisher im Lager auf der Hamburger Straße in Dresden leben.
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Gemeinsame PM mit dem Infobus Leipzig: Es ist ein bahnbrechender Beschluss, den das Verwaltungsgericht Leipzig heute erlassen hat und der doch das Selbstverständliche bestätigt. In einer Pressemitteilung teilt das Gericht mit, dass die Abstandsregeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordung auch in Aufnahmeeinrichtungen gelten müssen.