PM: Innenministerium kriminalisiert Zuwanderer*innen mit absurdem Logikfehler

„In Sachsen lebten im Jahr 2017 insgesamt 52.918 Zuwanderer, gegen 9.493 wurde strafrechtlich ermittelt.“ schreibt das Staatsministerium des Inneren in seiner am Freitag veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Polizei Sachsen spricht direkt von Strafbarkeit unter den Zugewanderten. Und vergisst dabei, dass nicht sie sondern Gerichte entscheiden, wer strafbar ist. Es lohnt ein genauerer Blick darauf, wie die Statistik „Zuwander*innen“ und „tatverdächtige Zuwander*innen“ definiert. Denn die Definitionen beider Gruppen werden nicht konstant gehalten. Die Folge: die CDU Sachsen legitimiert mit einer fehlerhafte Statistik und ihrer ebenso fehlerhaften Interpretation ihre Abschiebepraxis.

PM: Versuchte Abschiebung in Sächsischer Schweiz – Ehe, Kinder, Wohnung im Fokus

Die Sächsische Zeitung berichtet von einer Abschiebung im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge. Polizei und Ausländerbehörde versuchen, eine Familie zu trennen. Als das zu misslingen droht, greifen die Polizist*innnen zu rabiateren Methoden und dringen in die Wohnung der Ehefrau ein. Der aufenthaltsrechtliche Status des Ehemanns war nicht geklärt. Erneut will eine Ausländerbehörde Tatsachen schaffen und wiegt Betroffene in falschem Vertrauen. Der Abschiebewahn hat eine weitere Grenze eingerissen.