Wir rufen auf zur Demo! Infos zu Abschiebungshaft haben wir hier für euch bereitgestellt. Spenden für die Demo und gegen diese unmenschliche „Verwaltungspraxis könnt ihr hier.
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Wir rufen auf zur Demo! Infos zu Abschiebungshaft haben wir hier für euch bereitgestellt. Spenden für die Demo und gegen diese unmenschliche „Verwaltungspraxis könnt ihr hier.
Liebe Leute, am Dienstag dem 10. April und Donnerstag dem 12. April wird es keine Asylberatung durch unsere Dresdner Kolleg*innen des Projekts Kunlaboro geben. Bitte wendet euch an den Ausländerrat e.V. für dringende Anliegen!
Heute soll die zweite Abschiebung vom Flughafen Leipzig/ Halle nach Afghanistan erfolgen. Wenn auf Anschläge Abschiebungen folgen, ist die Absurdität auf das äußerste Maß ausgedehnt. Eine Absurdität mit fatalen Folgen. Die Menschen, die heute abgeschoben werden, werden in Lebensgefahr gebracht.
„In Sachsen lebten im Jahr 2017 insgesamt 52.918 Zuwanderer, gegen 9.493 wurde strafrechtlich ermittelt.“ schreibt das Staatsministerium des Inneren in seiner am Freitag veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Polizei Sachsen spricht direkt von Strafbarkeit unter den Zugewanderten. Und vergisst dabei, dass nicht sie sondern Gerichte entscheiden, wer strafbar ist. Es lohnt ein genauerer Blick darauf, wie die Statistik „Zuwander*innen“ und „tatverdächtige Zuwander*innen“ definiert. Denn die Definitionen beider Gruppen werden nicht konstant gehalten. Die Folge: die CDU Sachsen legitimiert mit einer fehlerhafte Statistik und ihrer ebenso fehlerhaften Interpretation ihre Abschiebepraxis.
Die Abschiebungshaft in Dresden wird kommen. Daran besteht kein Zweifel. Hier informieren wir über Abschiebungshaft im Allgemeinen und das sächsische Vollzugsgesetz im Besonderen.
Die Sächsische Zeitung berichtet von einer Abschiebung im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge. Polizei und Ausländerbehörde versuchen, eine Familie zu trennen. Als das zu misslingen droht, greifen die Polizist*innnen zu rabiateren Methoden und dringen in die Wohnung der Ehefrau ein. Der aufenthaltsrechtliche Status des Ehemanns war nicht geklärt. Erneut will eine Ausländerbehörde Tatsachen schaffen und wiegt Betroffene in falschem Vertrauen. Der Abschiebewahn hat eine weitere Grenze eingerissen.