Der Fall einer weiteren rechtswidrigen Abschiebung macht deutlich, dass aus den bisherigen Fehlern wenig gelernt wurde. Ein syrisches Ehepaar mit drei Kindern sollte nach dem Willen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus Sachsen nach Rumänien zurückgeschickt werden, da sie dort – auf dem Papier – subsidiären Schutz erhalten habe. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht am 9. Oktober 2018 entschieden, dass Sachsen, welches die Abschiebung letztlich durchgeführt hat, die Familie »unverzüglich« zurückholen muss. Und trotzdem sitzt die Familie weiterhin in Rumänien fest. Auch nach Aufforderung durch den Flüchtlingsrat Sachsen hat das zuständige Landesinnenministerium noch nicht alles in Bewegung gesetzt, um die Familie endlich nach Deutschland zu bringen.