PK am Flughafen Leipzig / Halle: Abschiebung nach Afghanistan – unmenschlich und unbeobachtet. Abschiebungsbeobachtung jetzt!

Am 13. November wird ab dem Flughafen Leipzig / Halle eine Abschiebung nach Afghanistan stattfinden. Die Kritik an dieser Praxis ist bekannt, an diesem Flughafen entzündet sie sich aber auch an dem Ort, an dem die Abschiebung vollzogen wird. Eine Abschiebungsbeobachtung ist dort nicht vorhanden, aber dringend geboten.

PM: Wie Herr F. gern Koch werden wollte, alles richtig machte und er am Ende doch ein Gericht aufsuchen musste

In Leipzig werden Ausbildungsduldungen nur unter restriktiven Bedingungen gewährt. Der Fall von Herrn F. zeigt dies. Der angehende Koch kann nun seine Ausbildung beginnen. Zu seinem Recht musste ihn allerdings erst das Verwaltungsgericht verhelfen. Eine liberale und einheitliche Entscheidungspraxis ist vonnöten, fordert der SFR.

PM: Glücksspiel Ausbildungsduldung – erhebliche Differenzen zwischen sächsischen Kommunen

„Nach einheitlichen Kriterien werden Ausbildungsduldungen in Sachsen nicht erteilt.“ kommentiert Dr. Gesa Busche die Zahlen zu erteilten und abgelehnten Duldungen zum Zweck der Ausbildung. Im August 2016 trat die Ausbildungsduldung im Rahmen des Integrationsgesetzes in Kraft. Vor einer willkürlichen Entscheidungspraxis, die die Abschiebediktion tendenziell  höher als Integrationsbemühungen wertet, warnten im Mai letzten Jahres bereits mehrere Landesflüchtlingsräte. Aktuelle Zahlen zeigen nun, dass die Warnungen nicht bei allen gehört wurden.

SFR Newsletter 25/2018

Themen, diesmal dabei:
-Abschiebung nach Afghanistan am 13. November. Auf zum Protest!
-Fundamental schief gegangene Ausschreibung der Flüchtlingssozialarbeit im Landkreis Leipzig. Was war da denn los?
-Eine rechtswidrig abgeschobene Familie ist zurückgekehrt!
-Das Sozialamt Dresden braucht Nachhilfe in Würde wahren.

PM: Gesetze auslegen auf Kosten von Würde und Integration? Möglich beim Sozialamt Dresden

Zwei Mal wurde das Sozialamt Dresden verpflichtet, Bildungsdurst und Integrationsfortschritte von Geflüchteten wiederherzustellen. Denn nicht allen Menschen steht es zu, ihre Ausbildung fördern zu lassen, also muss das Existenzminimum anderweitig abgesichert werden. Die erste Korrektur des Gerichts im Januar war nicht von Erkenntnis begleitet. Nun, im September wurde einem Menschen erneut das Existenzminimum vom Sozialgericht Dresden zugesprochen. Das Land muss handeln, denn nicht nur in Dresden sind Fälle von Menschen sind bekannt, denen kein Gericht ihr Recht zusprach und die stattdessen ihre Ausbildung abbrachen.