-Sammelabschiebung nach Tunesien am 16. Januar 2019!
-Was haben #FollowFriday und institutioneller Rassismus gemeinsam?
-noch vor Ende des Jahres zwei tolle Veranstaltungen in der kosmotique besuchen!
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![](https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2018/07/Beitragsbild-NL-900x400.jpg)
-Sammelabschiebung nach Tunesien am 16. Januar 2019!
-Was haben #FollowFriday und institutioneller Rassismus gemeinsam?
-noch vor Ende des Jahres zwei tolle Veranstaltungen in der kosmotique besuchen!
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Diesmal mit den Themen:
-Seit 2017 ausgezahlte Asylbewerberleistungen jetzt noch überprüfen lassen! Frist läuft Ende Dezember ab!
-Morgen, Dienstag 11. Dezember, entscheidet der Landtag darüber, ob Menschen 24 Monate im Gefängnis landen.
Bis zu 24 Monate in einem Lager – das droht Geflüchteten künftig, wenn die Abgeordneten des Landtags morgen über den Entwurf zur „Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes“ abstimmen. Eine folgenreiche Entscheidung. SFR und weitere Akteur*innen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Vereine und Einzelpersonen hatten in den letzten Jahren auf eine Vielzahl von Problemen hingewiesen. Trotz allem drängt die Koalition darauf, Menschen auszugrenzen und das Ziel, einer inklusiven, wenigstens integrativen Gesellschaft, aufzugeben.
Bei der Sammelabschiebung nach Afghanistan vom Flughafen Frankfurt am Main am Dienstag dem 04, Dezember wurden zwei Menschen aus Sachsen abgeschoben. Die beiden Personen kamen aus den Landkreisen Zwickau und dem Erzgebirgskreis. Sie fielen nicht unter eine oder mehrere der drei Kategorien Straftäter*in, „Gefährder*in“ oder „Identitätsverweiger*in“
Die Abschiebung von Herrn M., über die der SFR e.V. gestern berichtete, wurde vollzogen. Das teilte die Abschiebebeobachterin am Flughafen Frankfurt/ Main auf Anfrage mit. Der Arbeitgeber von Herrn M. teilte auf Facebook mit: „Ein junger Mann und ein zuverlässiger Mitarbeiter, der sich nie was zu Schulde hat kommen lassen, wurde von einem Tag auf den anderen aus seinem neu aufgebauten Leben gerissen. Wir verlieren mit ihm einen wunderbaren Mitarbeiter.“ Der Anwalt von Herrn M. hatte noch einen Asylfolgeantrag am frühen Nachmittag erhoben, der Antrag wurde abgelehnt.
„Lasst uns Rassismus benennen, lasst uns unsere Menschlichkeit und unseren Gerechtigkeitssinn aufrechterhalten. Wie können wir Liebe für diesen „Anderen“ identizifizieren oder definieren? Heute ist ein Tag, um Liebe zu organisieren. Kübra Gümüsay, eine Journalistin, Aktivistin, Deutsche und Muslima, sagte kürzlich: Lasst uns Liebe organisieren. Liebe gegen Hass, gegen Gewalt, gegen Rassismus, gegen Schweigen.“