„Nach einheitlichen Kriterien werden Ausbildungsduldungen in Sachsen nicht erteilt.“ kommentiert Dr. Gesa Busche die Zahlen zu erteilten und abgelehnten Duldungen zum Zweck der Ausbildung. Im August 2016 trat die Ausbildungsduldung im Rahmen des Integrationsgesetzes in Kraft. Vor einer willkürlichen Entscheidungspraxis, die die Abschiebediktion tendenziell höher als Integrationsbemühungen wertet, warnten im Mai letzten Jahres bereits mehrere Landesflüchtlingsräte. Aktuelle Zahlen zeigen nun, dass die Warnungen nicht bei allen gehört wurden.
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