Was Politik nicht vermag, das lösen nicht selten die Gerichte. Eine positive Wendung nimmt die Rechtsprechung zur Frage, ob Menschen im Asylverfahren, die bereits eine Ausbildung begonnen haben, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Das Sozialgericht Leipzig hat im Dezember letzten Jahres einem Menschen afghanischer Staatsbürgerschaft die Beihilfe zugesprochen. Auch das Landessozialgericht in Schleswig-Holstein hat in einem ähnlichen Fall diese Entscheidung getroffen.
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