PM von PRO ASYL und SFR: Zu Unrecht abgeschobene Familie kehrt morgen zurück

Die Rückholung der syrischen Familie aus Rumänien währte lang – am Ende wird die Einreise mittels laissez passier möglich sein. Lang mussten sie am eigenen Leib erfahren, dass das Land über ungenügende Aufnahmestrukturen verfügt. „Sollte Sachsen wieder einmal eine Rückholung organisieren müssen, wird sie sicher reibungsloser ablaufen“ meinen PRO ASYL und SFR.

PM: Sachsen muss Familie unverzüglich zurückholen – PRO ASYL und SFR fordern sofortige Umsetzung der Gerichtsentscheidung

Der Fall einer weiteren rechtswidrigen Abschiebung macht deutlich, dass aus den bisherigen Fehlern wenig gelernt wurde. Ein syrisches Ehepaar mit drei Kindern sollte nach dem Willen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus Sachsen nach Rumänien zurückgeschickt werden, da sie dort – auf dem Papier – subsidiären Schutz erhalten habe. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht am 9. Oktober 2018 entschieden, dass Sachsen, welches die Abschiebung letztlich durchgeführt hat, die Familie »unverzüglich« zurückholen muss. Und trotzdem sitzt die Familie weiterhin in Rumänien fest. Auch nach Aufforderung durch den Flüchtlingsrat Sachsen hat das zuständige Landesinnenministerium noch nicht alles in Bewegung gesetzt, um die Familie endlich nach Deutschland zu bringen.

PM: Fantasiepapiere mit neuer, restriktiver Folge: Integration wird aberkannt

Sich gegen Geflüchtete abschotten, das geschieht nicht nur auf europäischer Ebene mittels aufgerüsteter Frontex-Behörde und Deals mit sogenannten ‚Küstenwachen‘. Das geschieht auch mit juristisch verquer geschriebenen Monstern wie dem Erlass über die ‚Ausstellung einer Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument‘ des sächsischen Innenministeriums. Kürzer ausgedrückt:  es handelt sich hier um den Erlass über die Fantasiepapiere.

PM: Schule der Gleichgültigkeit – Unterricht in Erstaufnahmeeinrichtungen

In Sachsen gibt es „keine gesetzliche Grundlage für die Gestattung eines gesonderten Schulunterrichts für minderjährige Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen. Allein diese Tatsache macht die Maßnahme bereits rechtlich fragwürdig.“ Mit diesen Worten beginnt Anna Toth, Rechtsanwältin in der Kanzlei Wächtler und Kollegen ihre Stellungnahme zum derzeit in Chemnitz erprobten Curriculum für Minderjährige in Erstaufnahmeeinrichtungen. Systematisch analysiert Frau Toth die modellhaft erprobte wie geplante Schulsituation.