In einer Kleinen Anfrage von MdL Juliane Nagel (Drs. 7/557) erhärtet sich eine seit Langem gehegte Befürchtung: der Freistaat Sachsen setzt bei der Unterbringung von Schutzsuchenden auf Lagerpolitik. Knappe 40 Prozent der Menschen, die im Dezember in sächsischen Aufnahmeeinrichtungen leben mussten, fielen bereits unter die sogenannte „Wohnpflichtverordnung.“
!["Ankerzentrum" Dresden mit Verwaltungsgebäude im Vordergrund](https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2018/11/IMG_0043-900x400.jpg)