Beschluss Nummer 3: Schwangere Frau darf aus dem Lager in Wohnung ziehen

Auch Frau V. darf raus! Sie lebte bisher in einer der Aufnahmeeinrichtungen in Dresden. Sie ist die zweite, schwangere Frau, deren Verfahren am Dresdner Verwaltungsgericht Erfolg hatte. In Sachsen zeichnet sich eine einheitliche Rechtsprechung ab. Das Dresdner Gericht gab sogar zu Bedenken, ob eine Seuchenprävention in Sammelunterkünften allgemein möglich sein kann. Die Schlussfolgerung daraus muss nun auf politischer Ebene erfolgen!

PM: Beschluss aus Leipzig: Mensch wird aus Aufnahmeeinrichtung verlegt – Schutz vor Sars-CoV-2 gilt für alle!

Gemeinsame PM mit dem Infobus Leipzig: Es ist ein bahnbrechender Beschluss, den das Verwaltungsgericht Leipzig heute erlassen hat und der doch das Selbstverständliche bestätigt. In einer Pressemitteilung teilt das Gericht mit, dass die Abstandsregeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordung auch in Aufnahmeeinrichtungen gelten müssen.

GEW, DGB, SFR: Maßnahmen gegen Verschärfung der Bildungsungleichheit dringend gefordert

Ab Montag sollen an den weiterführenden Schulen in Sachsen die Abschlussklassen an die Schulen zurückkehren. Voraussichtlich am 4. Mai beginnt auch für die ersten Grundschüler*innen wieder der Unterricht. Für Lehrkräfte und Schüler*innen wird spätestens dann deutlich, wovor Bildungsexpert*innen warnen: Zu viele Schüler*innen sind in den letzten Wochen am Lernen zu Hause gescheitert.