Verfolgung von politisch unliebsamen Stimmen ist unter dem venezolanischen Präsidenten Maduro weit verbreitet. Das BAMF berücksichtigt in seinen Entscheidungen zu Asylanträgen von Venezolaner*innen die angespannte Situation im Herkunftsland wenig. Nun zeigt sich: die Aufhebungsquoten der BAMF-Entscheidungen liegen an den Verwaltungsgerichten in Sachsen in 2020 um die 70 Prozent.
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