Ende Dezember laufen die Projekte ACT und QuBe³ des Sächsischen Flüchtlingsrat aus. Die bisherigen Mitarbeiter*innen werden ab 1. Januar 2024 – wie viele andere Fachkräfte in Sachsen im Feld der Integrations- und Migrationsarbeit – arbeitslos sein. Inwieweit Folgeprojekte im Jahr 2024 realisiert werden können, ist unklar. Obwohl seit Jahren bundesweit vermehrt Schutzsuchende ankommen, existiert somit im nächsten Jahr deutlich weniger Unterstützung in Sachsen für geflüchtete Menschen. Hintergrund ist die kurzfristige Novellierung der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“.
![](https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2023/12/act-and-qube-900x400.png)