Auf Grund gestriger Abschiebung nach Pakistan rufen wir erneut dazu auf, bei vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten mittels der nächstgelegenen Asylberatungsstelle zu prüfen, ob die Personen sicher sind. Vermeintliche Abschiebehindernisse wie Ehe, Kinder, Krankheit, Arbeit sind den sächsischen Abschiebebehörden herzlich egal.
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