Eine Aktionsgruppe aus Leipzig plante lange eine Kundgebung inklusive Beratungsangebot für Asylsuchende vor der Erstaufnahmeeinrichtung Dölzig. Nun hat die Versammlungsbehörde Nordsachsen die Kundgebung de facto verboten. Den Teilnehmer*innen und Versammlungsleitung drohen Bußgelder bis zu 1000 Euro, sollten sich im Laufe der Veranstaltung mehr als zehn Personen einfinden. Die Absurdität der Auflagen zeigt sich insbesondere mit Blick auf die Bewohner*innenanzahl im Lager¹ Dölzig. Denn dort leben zurzeit rund 390 Bewohner*innen auf engstem Raum.
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