Unterstützen Sie PRO ASLYs Petition an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags!

Familien gehören zusammen! Geflüchtete dürfen nicht über Jahre von ihren Angehörigen getrennt werden! Gestern verschob die Große Koalition den Antrag der Opposition, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wieder einzusetzen. Nicht einmal den Thema stellen wollen sich die Regierungsfraktionen. PRO ASYL hat gleichzeitig eine Petition gestartet, die ebenso die Wiedereinsetzung des Familiennachzugs fordert. Die Petition von PRO ASYL kann hier unterzeichnet werden.

Die Künstlerin Nino Khundadze zu ihrem Workshop „Schule für Alle“

Kunst ist überall und in allem. Sie bestimmt unseren Alltag und spricht eine Sprache, die wir alle verstehen. Kunst hat kein Anfang und kein Ende. Es gibt keine Grenze die uns sagt, dass Kunst hier beginnt, nach dieser Linie, in diesem Rahmen, auf dieser Leinwand, auf diesem Papier, in diesem Foto…. Überall um uns herum ist Kunst, aber aus irgendeinem Grund bemerken sie viele Leute nicht. An diesem Punkt beginnen wir, die Künstler*innen. Wir beginnen zu kolorieren, zu malen, zeichen und dokumentieren sodass Dinge bemerkbar werden, damit andere innehalten und Kunst sehen. Darum wird es in diesem Workshop gehen. Wir

+++ Demonstration „Stoppt Abschiebungen nach Afghanistan“ am Samstag, 25.03.2017, 14 Uhr, Willy-Brandt-Platz, Leipzig +++

—Pressemitteilung afghanischer Geflüchteter aus Leipzig— „Stoppt Abschiebungen nach Afghanistan“ ist eine selbstorganisierte Demonstration von afghanischen Migrant*innen und Geflüchteten. Sie richten sich gegen den Deal zwischen der deutschen und afghanischen Regierung, Afghan*innen gegen ihren Willen nach Afghanistan zurückzuschicken. Die Demonstration beginnt am Samstag dem 25.03.2017 um 14 Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz, Leipzig. „Wir sind gegen die Abschiebungen und gegen den Deal zwischen Deutschland und Afghanistan, der diese Abschiebungen erheblich erleichtert“, sagt Sattar aus dem Organisations-Team. „Es gibt keinen Platz in Afghanistan, der sicher ist vor den Taliban, dem IS, den Armeen der USA und der NATO, Luftangriffen, Kriegsdrohnen oder Selbstmordanschlägen.“

PM von PRO ASYL: Ein weiterer Problembär in der Dresdner Justiz

Richterliche Befangenheit im Namen des Volkes In Dresden ticken die Uhren ein wenig anders. Während andernorts PRO ASYL-Veröffentlichungen häufig in den Quellenlisten zu finden sind, die Verwaltungsgerichte nutzen und in ihren Entscheidungen zitieren, meint ein Richter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden in einem Urteil vom 6.12.2016: »Die Verlautbarungen von PRO ASYL sind ohne Wert.« Dabei setzt er sich in keiner Weise mit den Inhalten einer PRO ASYL-Broschüre zu den Aufnahme- und Lebensbedingungen für Asylsuchende in Bulgarien auseinander, um die es im zu entscheidenden Fall ging. Nein, der Richter am Verwaltungsgericht Leonard versteht offenbar unter freier Beweiswürdigung, die Organisation auf

PM: Neue Eskalationsstufe bei Familientrennungen     

Familienmutter wird trotz ärztlichen Gutachtens zu „freiwilliger Ausreise“ genötigt    Ausländerbehörden und Innenministerium planen inzwischen Familientrennungen bewusst ein. Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. wirft den Verantwortlichen vor, so das Aufenthaltsrecht zu unterlaufen. Erneut werden Grundrechte missachtet. Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. weiß von bereits zwei vollzogenen Familientrennungen in 2017. Die Trennung von Familien durch Abschiebungen hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Zentrale Ausländerbehörde und Landesinnenministerium reißen Familien inzwischen ganz bewusst auseinander. Eine Dresdner Amtsärztin attestierte einer Familienmutter aus dem Kosovo die Reiseunfähigkeit, sie durfte also nicht abgeschoben werden. Der Rest ihrer Familie, Ehemann und drei Kinder, wurden dennoch in der Nacht vom 21.

PM: Einstufung der Maghreb-Staaten als sicher: Befürworter haben keine Argumente

Die Bundesländer müssen Haltung zeigen und sich gegen das Gesetzesvorhaben klar positionieren PRO ASYL und Sächsischer Flüchtlingsrat e.V. appellieren an den Bundesrat, das »Gesetz zur Einstufung von Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten« zu stoppen. Weder die Menschenrechtslage in diesen Staaten noch die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) lassen diese Einstufung zu.