PM: Das Existenzminimum ist selbstverständlich? Nicht in Dresden

Ein afghanischer Geflüchteter aus Dresden bezieht über Monate keine Leistungen. Sein Vergehen: er strebt einen Hauptschulabschluss an – und das im Asylverfahren. Da Menschen aus Afghanistan eine „schlechte Bleibeperspektive“ unterstellt wird, fiel er in eine Finanzierungslücke. Das Sozialgericht Dresden stellte nun fest, dass das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum gewährt werden müsse. Das Dresdner Sozialamt hatte sich im Fall des Betroffenen seit Oktober über ein wesentliches Verfassungsmerkmal hinweggesetzt.

Offener Brief an Roland Wöller: „Nicht noch mehr Steine in den Weg legen!“

In einem offenen Brief wenden sich 16 Vereine und Initiativen an den Staatsminister des Inneren, Roland Wöller. Anlass sind seine Pläne, Menschen mit „geringer Anerkennungsquote“ länger in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Auch die nun für drei Jahre angedachte Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete stößt auf Widerstand. Isolation in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Frustration bei jenen, deren Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, sind zu befürchten. Das widerspricht den Interessen aller.

PM: Dulig verspricht überfällige Lösung bei Bildung Ü18

Bereits im März des vergangenen Jahres hatte der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. mit weiteren Vereinen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden darauf gedrungen, für erwachsene Geflüchtete ohne Schulabschluss ein Bildungsprogramm aufzulegen. „Jetzt geht es darum, das Versprechen zu halten. Fast ist ein weiteres Jahr vergangen, in dem Menschen wertvolle Zeit verloren haben.“ so Dr. Gesa Busche für den SFR e.V.