In Leipzig werden Ausbildungsduldungen nur unter restriktiven Bedingungen gewährt. Der Fall von Herrn F. zeigt dies. Der angehende Koch kann nun seine Ausbildung beginnen. Zu seinem Recht musste ihn allerdings erst das Verwaltungsgericht verhelfen. Eine liberale und einheitliche Entscheidungspraxis ist vonnöten, fordert der SFR.
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