Pressespiegel zur Asylpolitik vom 11. Juni 2019

Pressespiegel zur Asylpolitik vom 11. Juni 2019
Erstellt von Mark Gärtner / gaertner@sfrev.de
Wegen Urlaubs musste der Pressespiegel in den vergangenen drei Wochen ausfallen. Auf Grund der Vielzahl der seither erschienenen Nachrichten deckt heutiger Pressespiegel wie sonst auch immer nur die Meldungen aus den letzten sieben Tagen ab.

Geschehenes – Kurzmeldungen

Blick nach Europa und die Welt

  • Anfang letzter Woche sind zwei Menschen auf ihrer Flucht vor Libyen im Mittelmeer ertrunken. Es handelt sich um eine Frau und ein Baby. 25 weitere Menschen gelten als vermisst. 73 Menschen wurden von der sogenannten libyschen Küstenwache aus Seenot, damit aber nicht aus ihrem Leid, gerettet.
    Welt (02.06.19)

 

  • Die maltesische Marine rettete vergangenen Donnerstag rund 270 Menschen auf ihrer Flucht über das Mittelmeer.
    DLF (06.06.19)

 

  • Tunesien weigert sich, ein Schiff mit 75 fliehenden Menschen an Bord in den Hafen von Zarzis einlaufen zu lassen. Die ägyptische Besatzung hatte die Menschen gerettet, die von der libyschen Küste abgelegt waren. Das tunesische Innenministerium erklärt, die Menschen wollen von einem europäischen Land aufgenommen werden.
    SPON (10.06.19)

 

  • Rechtsanwält*innen haben die EU und ihre Mitgliedsstaaten verklagt. Der Tatvorwurf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die EU sei verantwortlich für den Tod Tausender im Mittelmeer und in Libyen. Dort werden Menschen gefangengehalten, versklavt, gefoltert, vergewaltigt, erschossen und das ist seit Langem bekannt. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten scheuen trotzdem nicht zurück, Menschen nach Libyen zurückzutransportieren und mit einer sogenannten libyschen Küstenwache zusammenzuarbeiten, die im Grunde aus Milizen besteht. Die Zurückweisungen seien vor all diesen Hintergründen als illegal zu bewerten. Spätestens mit dem Auslaufen der EU-Rettungsmission „Sophia“ vor wenigen Monaten sei eine große Zone ohne Seenotrettungskapazitäten entstanden. Private Seenotretter*innen werden indes strafrechtlich verfolgt. SPON: „Die Politik der EU und ihrer Mitgliedsstaaten im Mittelmeer sei im Wissen „um die tödlichen Konsequenzen“ beschlossen worden, schreiben die Anzeigeerstatter. Es handele sich um einen „organisierten Angriff auf die Zivilbevölkerung“.
    SPON (03.06.19)

 

  • Die Zahl der Menschen, die zwischen Januar und April 2019 Asylanträge gestellt haben, ist mit etwa 206.500 Antragstellungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15 Prozent gestiegen. Dies liegt unter anderem an der vermehrten Ankunft von Menschen venezuelanischer und kolumbianischer Staatsbürgerschaft.
    tagesschau (10.06.19)

 

  • Die türkische Regierung löst staatliche Lager für syrische Geflüchtete auf. Im Sommer 2018 lebten 292.000 Menschen in 21 dieser Lager. Das größte, Suruc, nahe der syrischen Grenze, soll bis zum 23. Juni leer sein. Laut FR wäre es der türkischen Regierung am Liebsten, die Menschen würden wieder nach Syrien zurückkehren. Einige sollen Berichten von Menschenrechtsorganisationen zufolge auch schon von türkischen Behörden abgeschoben worden sein. Gleichzeitig bietet die türkische Regierung auch Unterstützung für jene an, die sich selber Wohnraum anmieten wollen. Mit der Sozialhilfe zusammengerechnet sind das jedoch umgerechnet nur 60 Euro – ein Betrag, der nicht ausreichend ist. Griechische Behörden verzeichnen auf den Inseln in der Ägäis und am Grenzfluss Evros einen Anstieg der Zahl Fliehender. Im Mai wurden 14.000 registriert, drei Mal mehr als im April.
    FR (05.06.19)

 

  • Unter massivem Druck von US-Präsident Donald Trump hat die mexikanische Regierung eingewilligt, Menschen im US-Asylverfahren für dessen Dauer auf ihrem Territorium unterzubringen. Weiterhin verpflichtet sich Mexiko, Soldat*innen der Nationalgarde an die Grenzen zu den Nachbarländern, „Priorität Guatemala“, zu schicken, um Fliehende vom Übertritt abzuhalten. Trumpt hatte Mexiko erpresst, indem er drohte, Zölle auf mexikanische Waren, die in die USA exportiert werden, zu verhängen. Nancy Pelosi, demokratische Vorsitzende des US-Abgeordnetenhauses, kritisierte die Absage an Diplomatie und betonte den Verstoß gegen geltende Gesetze in den USA, die Fliehende schützen sollen. Fluchtursachen würden mit soetwas gleich gar nicht eingedämmt.
    Zeit (08.06.19)

Bund, Land, Kommune

  • Am Freitag beschloss der Bundestag das Hau-Ab-Gesetz, euphemistisch auch als „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ bekannt. Sprachlos lässt einen bereits das Gesetzgebungsverfahren zurück. Noch während vergangenen Montag die Sachverständigen dem Innenausschuss ihre Expertise zum Gesetzesentwurf wiedergaben, müssen zahlreiche Verschärfungen hineingeschrieben worden sein. Denn am Dienstag wird bekannt: plötzlich soll es Standard sein, dass Geflüchtete bis zu 18 Monate im Lager leben müssen. Wessen Ausreisefrist 30 Tage lang abgelaufen ist, soll inhaftiert werden. Das heißt, alle geflüchteten Menschen können inhaftiert werden, Kinder, Familien, alle. Mit einer „Duldung light“ wurde der Beginn eines neuen Geflüchtetenprekariats beschlossen. Weitere Verschärfungen wie der verlängerte Asylbewerberleistungsbezug von 15 auf 18 Monate oder die Entfristung der Wohnsitzauflage, fallen fast herunter. Es ist ein Gesetz, für dass es in der Eile schneller Worte bedurfte. Die Folgen die es mit sich bringen wird, wird noch mehr Sprachlosigkeit verursachen. Nicht zuletzt bei den Geflüchteten, die unmittelbar von den noch krasseren Verschärfungen betroffen sein werden, als jetzt schon. Wer auch immer in der SPD dachte, in der ganzen Geschichte Horst Seehofer zufriedenstellen zu können, der wurde direkt im Anschluss an die Abstimmung eines Besseren belehrt. Der Bundesinnenminister kündigte an, den Kreis potentiell von Abschiebungen nach Afghanistan betroffener Personen ausweiten zu wollen. Einen entsprechenden Beschluss strebe er bei der Innenministerkonferenz diese Woche an.
    Klar ist: solche Gesetze, in solchen Verfahren, zeugen von tiefsitzender Ablehnung von Geflüchteten wie von rechtsstaatlichen Prinzipien. Die Bundesrepublik hat eine fulminante, nationalistische Kehrtwende hingelegt, kommentierten wir in einer PM von Freitag. Der Bundesrat muss sich derweil noch mit dem Gesetz beschäftigen. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
    Zum Inhalt des Gesetzes ein grober Überblick von SPON (07.06.19)
    Ausführlicher Überblick im Kommentar von Claudius Voigt, s.u.

 

  • Monatelang stritten sich Bund und Länder, wie die Kosten für Unterkunft und Heizung für geflüchtete Menschen in den Jahren 2020 und 2021 aufzuteilen seien. Die Unterstützung des Bundes für die Länder sinkt von 4,7 Milliarden in 2019 auf 3,35 Milliarden Euro in 2020 auf 3,15 Milliarden Euro in 2021.
    SZ (06.06.19)

 

  • Die Zahl der Kirchenasyle sinkt. In 2018 zählte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch 1.500 Fälle, im ersten Quartal 2019 waren es noch 200. Bis Ende April wurden nur 1,4 Prozent der Ersuchen stattgegeben. In Sachsen sanken die Zahlen auf zwei Fälle, Stand heute. In 2017 waren es noch elf, in 2018 31. Ein Grund sehen die Kirchen in den neuen Härtefall-Dossiers, die ihre Gemeinden dem BAMF vorlegen müssen. Dies muss inzwischen innerhalb eines Monats vorgelegt werden – schwierig, wenn beispielsweise noch ein ärztliches Attest organisiert werden muss, insbesondere bei Menschen mit Asylbewerberleistungsgesetzbezug. Die CDU, und treibende Kraft war hier auch der sächsische Landesverband, hatte in der Vergangenheit mehrfach angekündigt, das Kirchenasyl bekämpfen zu wollen.
    MDR (03.06.19)
    tagesschau (08.06.19)

 

  • Weniger Geflüchtete kommen nach Sachsen. Im ersten Drittel von 2019 wurden 2.269 Neuzugänge registriert, im Vorjahreszeitraum waren es 3.052. Die Hauptherkunftsländer der nach Sachsen zugeteilten Menschen: Georgien (267), Syrien (223), Venezuela (200), Irak (144), Russland (125), Pakistan (119), Nigeria (115), Türkei (101).
    SZ (06.06.19)

 

  • Das Münchner Verwaltungsgericht hat die Regierung von Oberbayern kurzfristig in ihrer Entscheidung bestärkt, dem Münchner Flüchtlingsrat und Amnesty International den Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen zu verweigern, sofern von den Geflüchteten kein Beratungswunsch geäußert wurde. Die beiden NGOs sind von 2001 bis 2018, bis zu dem Verbot, mit einem Infobus zu Geflüchtetenunterkünften gefahren, um dort Rechtsberatung anzubieten. Das Gericht hat jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Die NGOs berufen sich auf die EU-Aufnahmerichtlinie, nach der Menschen im Asylverfahren das Recht haben, Nichtregierungsorganisationen zu beanspruchen.
    SZ (07.06.19)

 

  • Die Sächsische Zeitung hat vergangene Woche eine Recherche veröffentlicht, in der ein Geflüchteter, im Artikel zu seinem Schutz Luca K. genannt, unter eidesstaatlicher Versicherung Ronald Zenker, Vorstandsmitglied des CSD Dresden e.V., vorwirft, Sex mit ihm gehabt zu haben. Laut K.s Aussage seien auch weitere, schwule, geflüchtete Männer betroffen, die in einer der 79 Wohnungen, für die der CSD Dresden e.V. die Schlüsselverwaltung innehabe, untergebracht gewesen seien. Zenker weist die Vorwürfe zurück. Er vermutet eine „Neid-Intrige“, ausgelöst durch das Dresdner Sozialamt. Er wisse viel zu den dortigen Vorgängen, deswegen wolle man ihn loswerden. Ein weiterer Vorwurf gegen den CSD Dresden e.V. dreht sich um Generalvollmachten, die Geflüchtete in Obhut des CSD Dresden e.V. unterschrieben. Der Sächsischen Zeitung liegt eine solche Vollmacht vor. Diese Vollmachten galten unter anderem „bis über den Tod hinaus.“ Dass dies problematisch sein könnte, unter anderem wegen des enormen Abhängigkeitsverhältnisses, mag Zenker nicht erkennen. Die Fördermittelgeber des CSD Dresden e.V., die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration und das Sozialamt Dresden, haben sich bisher nicht geäußert, wie sie mit den Vorwürfen umgehen werden. Eine Kleine Anfrage von MdL Katja Meier, Bündnis 90/ Die Grünen, ist eingereicht.
    Sächsische Zeitung (03.06.19)
    Sächsische Zeitung (03.06.19)
    Sächsische Zeitung (05.06.19)
    Der e*vibes e.V. äußerte sich in einer Stellungnahme zu den Vorwürfen (08.06.19)

Hintergrund und Meinung

  • Claudius Voigt, einer der Expert*innen im Sozialrecht für Geflüchtete, schreibt in einem Gastbeitrag für Der Freitag, dass die SPD auf den reaktionären Kurs von CDU/ CSU eingeschwenkt sei. Wie man angesichts der noch vergangene Woche eingeführten Verschärfungen von einem „guten Kompromiss“ sprechen könne, sei schleierhaft. Entweder den Sozialdemokrat*innen sei die Definition von „Kompromiss“ abhanden gekommen oder sie fänden es wirklich gut, wofür sie da die Hand gehoben haben. Diesen „Kompromiss“ mit einem restriktiv ausgestalteten und ebenso beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz verkaufen zu wollen, mache fassungslos. Beim Hau-Ab-Gesetz sei der national-chauvinistische Umbau der Gesellschaft vorangetrieben worden, beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz der neoliberalen Verwertungslogik gefolgt worden. Voigt schreibt: „Falls es eines Anlasses für den Bruch der GroKo braucht: Einen besseren als am Freitag in der Abstimmung über das „Geordnete-Entrechtungs-Gesetz“ hätte es nicht geben.“
    Freitag (07.06.19)

 

  • „Tendenziöse Pressemitteilungen“ veröffentliche die AfD, schreibt Tobias Wilke bei MDR Sachsen. Ausführlich werden Beispiele angeführt, mit denen die Partei versucht, das Ausmaß sogenannter „Ausländer*innenkriminalität“ zu verzerren. Ein Beispiel: zu der Aussage „Afghanische Asylbewerber*innen führend im sächsischen Drogenhandel“ kann nur gekommen werden, wenn mittels Kleiner Anfrage im Landtag nur Tatverdächtige mit Staatsangehörigkeiten aus sechs Ländern abgefragt werden, darunter keine Nationalität, die an Sachsen grenzt. Was bei Drogenhandel aber sinnvoll wäre, wenn man schon an „Ausländer*innenkriminalität“ so obsessiv interessiert ist. Deutsche Tatverdächtige wiederum machen bezüglich dieses Vorwurfs 70 Prozent aller Verdächtigen aus.
    MDR (06.06.19)
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